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Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen für alle Rechtsformen und Unternehmen |
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Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen für alle nicht buchführungspflichtigen Unternehmen |
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Bilanzbericht mit Plausibilitätsbeurteilung (von den meisten Banken im Rahmen von Basel II gefordert). |
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Erstellung von Anhang und verkürzter Bilanz für offenlegungspflichtige Unternehmen |
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Führung der Anlagenbuchführung einschließlich der optimalen Abschreibungssteuerung |
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Ausführliche Jahresabschlussbesprechung, auf Wunsch auch gern im Unternehmen |
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Erstellung von Eröffnungsbilanzen |
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Erstellung von Auseinandersetzungs-/Zwischenabschlüssen |