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Regelmäßige steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.
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Steuerbelastungsvorschau und Überprüfung von Steuervorauszahlungen anhand aktueller Daten aus der erstellten oder übergebenen Finanzbuchhaltung.
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Gestaltungsberatung, insbesondere bei Fragen zur Rechtsformwahl, Umwandlung, Geschäftsübernahme und Geschäftsveräußerung
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Unternehmensnachfolge – Schenkung – Erbschaft
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Fertigung von Vermögensübersichten und Rentabilitätsvorschauen für Kreditinstitute und Versicherungen
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Beratung zur Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen, wie
· Eigenheimzulage
· Investitionszulage
· Kindergeld
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Betreuung während der Betriebsprüfung durch Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger |